Die Ausgabe von Erlaubnisscheinen erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Fischereischeines!
Mitgliedsbeiträge (aktualisiert für 2024):
| Vollzahler | - VZ - | 140,- € / Jahr | (davon 115,- € an AVL) | 
| Kinder / Jugend | - J - | 40,- € / Jahr | (davon 30,- € an AVL) | 
| Passiv | - P - | 30,- € / Jahr | (davon 25,- € an AVL) | 
| Aufnahmegebühr | VZ 20,- € // J 10,- € | ||
Für die Arbeitseinsätze 2024 werden für jedes Mitglied 3 Pflichtstunden festgelegt.
 Das entspricht der Beteiligung an einem Arbeitseinsatz.
 Für nicht geleistete Arbeitsstunden werden 15,- € Gebühren erhoben.
 (Die Festlegung der Stunden-Anzahl erfolgt gem. § 6 unserer Satzung.)
| Angelberechtigung Sachsen-Anhalt | 11,- € / Jahr | 
| Angelberechtigung Brandenburg | 11,- € / Jahr (zzgl. Fischereiabgabe) | 
| Fischereiabgabemarken für das Land Brandenburg können bei den unteren Fischereibehörden Brandenburgs erworben werden! | |
| Gewässeratlas | 10,- € | 
| Schlüssel für Schließsystem (ab 2025) | 10,- € | 
| Neuausstellung Mitgliedsausweis | 2,- € | 
| Nicht termingerechte Abgabe des Fangbuches (nach dem 31.01. des Folgejahres) | 5,- € | 
| Der Schlüssel für das neue Schließsystem (ab 2025) kostet 10€. | |